Satzung

§ 1 Name

Arbeitskreis der Chefärzte von Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern (ackpa).

§ 2 Grundlagen

Grundlagen des Arbeitskreises sind die regionale Pflichtversorgung, die Mitwirkung in den kommunalen Versorgungsstrukturen, ein einstufig organisiertes System von Pflicht-und Vollversorgung sowie die Integration der Psychiatrie in die klinische Medizin.

Meinungsbildung

Der Arbeitskreis dient der fachlichen Diskussion, der Meinungsbildung, der Entwicklung psychiatriepolitischer Strategien und Erarbeitung von Stellungnahmen. Austausch und Debatte finden vor allem in den Jahrestagungen, Mitgliederversammlungen, (online-)Konferenzen, Nutzung digitaler Formate, Veranstaltungen auch mit anderen Verbänden sowie Kongressbeteiligungen statt. Wichtige Positionen werden in Arbeits- bzw. Projektgruppen erarbeitet.

Interessenvertretung

Der Arbeitskreis vertritt die Inhalte und Interessen der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern in Deutschland gegenüber der Politik, der administrativen Ebene, den Partnern der Selbstverwaltung, den Behörden, den Landesärztekammern und der Bundesärztekammer sowie anderen relevanten Institutionen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.

Der Arbeitskreis unterstützt die Mitglieder in Belangen der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern sowohl „nach innen“ (z.B. Geschäftsführung und Träger) als auch „nach außen“ (z.B. politische und administrative Ebene, Selbstverwaltungspartner, Landesärztekammer).

Kooperation

Der Arbeitskreis arbeitet mit den Fachgesellschaften, Krankenhausverbänden, Berufsverbänden, Interessensvertretern und weiteren relevanten Institutionen eng zusammen.

Wichtige Partner von ackpa sind die Angehörigen- und Betroffenenverbände.

Über die Form der Kooperation bestimmt der Geschäftsführende Ausschuss (GA). Das Votum der Mitgliederversammlung ist einzuholen.

§ 3 Organisation

Rechtsform

ackpa ist ein nicht eingetragener Verein (§54 BGB).

Mitgliedschaft

Alle Chef*Ärztinnen der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern in Deutschland sind per Amt Mitglied.

Chef*Ärztinnen anderer Fachbereiche und Krankenhäuser können auf Antrag Mitglied im Arbeitskreis werden. Über den Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung.

Die Mitglieder werden in einem Mitgliederverzeichnis erfasst.

Mitgliederversammlung

Der Arbeitskreis trifft sich mindestens einmal im Jahr zu einer Mitgliederversammlung in Verbindung mit einer wissenschaftlichen Tagung.

Ehemalige Mitglieder im Ruhestand genießen in der Mitgliederversammlung Gastrecht, aber kein Stimmrecht.

Geschäftsführender Ausschuss

Der Arbeitskreis wird vom Geschäftsführenden Ausschuss (GA) geleitet. Der GA setzt sich aus einem/r Sprecher, bis zu zwei stellvertretenden Sprecher einem/r Kassenführer und bis zu sechs weiteren Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder des GA werden in der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder für drei Jahre gewählt. Der GA vertritt die Interessen des Arbeitskreises und kann Mandate erteilen. Die Mitglieder sind in den Mitgliederversammlungen über die Tätigkeiten des GA zu informieren.

Arbeits- und Projektgruppen

Der GA und die Mitgliederversammlung beschließen auf Antrag die Gründung von Arbeits- bzw. Projektgruppen. Der/die Leiter der Arbeits- Projektgruppe bestimmt die Zusammensetzung, die Letztentscheidung liegt beim GA. Wenn es fachlich geboten ist, kann der/die Leiter der Arbeits- bzw. Projektgruppe nach vorheriger Zustimmung durch den GA auch Nichtmitglieder hinzuziehen. Der/die Leiter der Arbeits- bzw. Projektgruppe berichtet dem GA und der Mitgliederversammlung gegenüber in regelmäßigen Abständen. Die Ergebnisse und Stellungnahmen der Arbeits- bzw. Projektgruppen sind vor Veröffentlichung mit dem GA abzustimmen.

§ 4 Finanzen

Der Arbeitskreis finanziert sich durch Umlagen, die überwiegend in Form von Tagungsbeiträgen erhoben wird. Das Geld wir auf einem ackpa-Treuhandkonto verwaltet. Die Freigabe finanzieller Mittel erfolgt durch den/die Kassenführer in Abstimmung mit dem/der Sprecher. Der/die Kassenführer stellt einmal pro Jahr in der Mitgliederversammlung die Bilanz vor.

Die Beiträge werden für folgende Zwecke verwandt:

  1. Administration, Mitgliederinformation und Öffentlichkeitsarbeit, z.B. administrative Assistenz, Internetseite.
  2. Mitgliedschaften in Organisationen, z.B. kooperierendes Mitglied der dgppn, Mitglied der Ständigen Konferenz ärztlicher psychotherapeutischer Verbände (STÄKO)
  3. Kosten, die vom GA freizugeben sind, z.B. Veranstaltungen, Vortragshonorare u. Reisekosten von Referenten

Die Satzung tritt mit sofortiger Wirkung (23.09.2022) in Kraft.