ackpa AG Krankenhausreform, Februar 2026

Stellungnahme der ackpa AG Krankenhausreform
Die geplante Krankenhausreform stellt eine Chance zur Weiterentwicklung einer vergleichbaren, transparenten und qualitätsorientierten Versorgung dar. Für den Bereich der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie muss sie jedoch den besonderen fachlichen und gesellschaftlichen Anforderungen gerecht werden, die sich aus wachsendem Versorgungsbedarf und dem Grundsatz der Daseinsfürsorge ergeben.
Psychische Gesundheit erfordert wohnortnahe, beziehungsorientierte und sektorübergreifende* koordinierte Behandlungsangebote (Schäfer et al. 2025). Grundlage für zukünftige Planungsprozesse muss daher sein, die erreichten Fortschritte der Psychiatrie Enquete zu sichern und weiterzuentwickeln. Eine Zentralisierung stationärer Leistungen in der Somatik darf nicht zu einer Dezentralisierung oder Ghettoisierung psychiatrischer Kliniken führen. Gemeindenähe ist ein zentrales Qualitätsmerkmal psychiatrischer Versorgung.

Februar 2026

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Krankenhausreform: Kommunikation mit
Prof. Karl Lauterbach

Die Krankenhausreform beschäftigt die Allgemeinkrankenhäuser.
ackpa vertritt die Auffassung, dass sie daher auch die Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern beschäftigen sollte.

In einem Brief an den zuständigen Bundesminister und den Koordinator der Regierungskommission wird darauf aufmerksam gemacht.
Die Antwort finden Sie ebenfalls hier.

 

Brief BMG Krankenhausreform

Brief BMG Krankenhausreform Antwort von Prof. Karl Lauterbach